
PHYSIOTHERAPIE NEUKIRCHEN
WAHLTHERAPIE ALLER KASSEN
Physiotherapie und Training mit Liebe zum Detail
Therapieablauf & Informationen
Eine Physiotherapie darf nur mit ärztlicher Verordnung durchgeführt werden.
Diese ist beim Ersttermin mitzubringen. Die Verordnung muss von der gesetzlichen Sozialversicherung chefärztlich bewilligt werden - gerne übernehmen wir für Sie das Einreichen der Verordnung.
Die gesetzliche Sozialversicherung übernimmt einen Teil (derzeit ca. die Hälfte) der Therapiekosten. Falls Sie eine Unfall- oder Krankenversicherung haben, erkundigen Sie sich bitte bezüglich der Übernahme der restlichen Kosten.
Nach Abschluss der Physiotherapie erhalten Sie die Rechnung, die Sie dann bitte per Erlagschein oder E-banking einzahlen. Den Einzahlungsbeleg, die Therapieverordnung und das Rechnungsoriginal senden Sie dann an die gesetzliche Sozialversicherung zur anteiligen Kostenrückerstattung.
Bitte bringen Sie zur Therapie die ärztliche Verordnung, Befunde, Sportkleidung und ein Badetuch mit.
Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie diesen spätestens 24 Stunden vorher abzusagen (Telefonisch direkt oder auf der Mobilbox) ansonsten wird die Therapie vollständig verrechnet.
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Es gelten die in der Praxis ausgehängten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.